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Insiderverzeichnis (Demo-Version [zip, 388kb])

Eine wesentliche Neuerung im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes lag in § 15b WpHG (Führen von Insiderverzeichnissen). Dieser besagt, dass

  • Personen, die für einen Emittenten von im Amtlichen oder Geregelten Markt zugelassenen Finanzinstrumenten tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, sowie
  • Personen, die im Auftrag oder für Rechnung des Emittenten handeln und ebenfalls bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben (z.B. Kreditinstitute, Zulieferer, Abnehmer, Druckerei des Geschäftsberichtes, usw; ausgenommen: Abschlussprüfer)

in sogenannte Insiderverzeichnisse aufgenommen werden müssen. Diese Verzeichnisse sind vom Emittenten und ggf. von den im Auftrag oder für Rechnung des Emittenten handelnden Personen zu führen.

Diese Insiderverzeichnisse können von der BaFin zu jedem beliebigen Stichtag angefordert werden. Den Inhalt des Insiderverzeichnisses regelt § 14 WpAIV.  Das Verzeichnis muss aktualisiert werden, wenn sich der Grund für die Erfassung bei bereits erfassten Personen ändert, wenn neue Personen hinzukommen oder wenn erfasste Personen keinen Zugang mehr haben. Der Anlass der Aktualisierung ist anzugeben. Die Aufbewahrungsfrist für die Verzeichnisse beträgt 6 Jahre.

Wer ein Insiderverzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt und wer ein Insiderverzeichnis nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € bestraft werden.

Registrierten Usern von www.compliance-officer.de steht eine Access-Applikation zur Führung des Insiderverzeichnises zur Verfügung.

Hier finden Sie die Access-Datenbank zum Führen des Insiderverzeichnisses als Download

Vorteile für registrierte User:

  • keine Kosten für Eigenentwicklung
  • keine Kosten für die Anpassung an Gesetzesänderung
  • wird von grossem Nutzerkreis angewendet
  • Installation erfolgt in der Büro-Infrastruktur des Unternehmens, d.h. Sie haben die volle Kontrolle über die gespeicherten Daten
  • Investitionsschutz durch Verwendung von Microsoft-Standardtechnologie (MS-Access)
  • keine Projektkosten zur Integration von Fremdapplikationen im Intranet des Unternehmens
  • keine Unsicherheiten durch ASP-Lösung d.h. Insider-Daten werden NICHT auf einem Server eines Dienstleisters gespeichert
  • integrierte Userverwaltung, d.h. nur berechtigte Personen (Verzeichnisführer und Vorstände) haben Zugang zu den Daten
  • die Informationen werden verschlüsselt gespeichert
  • projekt- oder personenbezogene Pflege des Insiderverzeichnisses
  • beliebige Verknüpfung von Personen zu Insiderinformationen
  • Pflege von internen und externen Insidern
  • Möglichkeit zur Archivierung von Personen, die keinen Zugang mehr zu Insiderinformationen haben, oder von Insiderinformationen, die z.B. durch eine Ad-hoc-Nachricht veröffentlicht wurden
  • Berichte nach Personen, Projekten oder nach beliebigem Zeitraum
  • Protokollierung der Änderungshistorie und Anzeige der letzen Änderung
  • Volltextsuche
  • einfache Workflowunterstützung bei Complianceerklärung der Insider
  • kostenloser Support
 

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